05-11-2024, 21:08
(05-11-2024, 20:41)Allalin schrieb: - Beim Jugendsamttermin auf 4 Stunden und außerhalb des mütterlichen Hauses bestehen. Räumlichkeiten wären bei einer Familie, mit der die KM auch schon Kontakt hatte. Durch Mama, Mama Rufe, die von der Mutter sicher als Gegenargument kommen werden, nicht einschüchtern lassen. Ist eben normal in diesem Alter. Die Mutter fragen wie sie sich die Zukunft eigentlich vorstellt. Vor allem möchte ich keine Diskussionen mehr mit der Mutter, ob man jetzt rausgehen oder ins Schwimmbad oder Zoo gehen kann.
- Abwarten wie die Dame vom JA sich äußert. Falls sie negativ eingestellt ist, dann eher nicht vor Gericht. Oder ist die Dame vom JA dazu zu unwichtig?
- Wenn die Dame vom JA das grds. unterstützt, dann erst Anwaltsschreiben und dann Antrag bei Gericht.
- Limit wäre: keine exorbitanten Kosten für Gutachten oder begleiteten Umgang
1. Kannst du machen, aber egal ob im Jugendamtstermin oder direkt mit der Ex: Sie muss dem freiwillig zustimmen. Wie sie sich die Zukunft vorstellt, kannst du auch fragen. Die Antwort ist leider wertlos und ersetzt eine Vereinbarung sowieso nicht. Was die Mutter jetzt macht, ist Macht und Kontrolle ausüben, du bist der Besuchsonkel der sich dem ihrer Ansicht nach zu fügen hat. Und sie sitzt am längeren Hebel. Am viel längeren Hebel.
2. Die reden so oder so, wenn es ernst wird oder sie vor dem Richter etwas sagen soll, kann sich das komplett drehen. Nicht verlässlich, nicht handlungsleitend für dich.
3. Die Dame vom JA wird sagen, wenn ihr euch nicht einigt, steht jedem Elternteil der Gerichtsweg offen. Sie wird ganz sicher nicht ihre Unterstützung für einen Elternteil kundtun. Läuft das Verfahren, wird sie im Sitzungssaal sein und vorab eine Stellungnahme einreichen. Das sind meistens Textbausteine. Viele Richter lesen das gar nicht, sondern fragen im Raum nur kurz.
4. Kündigt der Richter ein Gutachten an, kannst du das verhindern, indem du deine Anträge zurückziehst. Begleiteter Umgang geht von kostenlos bis teuer, je nach Ort.