06-11-2024, 21:44
Gut, Anträge kann ich zurückziehen. Unterstütztung durch das Jugenamt ist übertrieben formuliert. Beim ersten Termin nach der Trennung hat die Dame schon auf die Mutter eingeredet, die sehr ablehnend war. So etwas meinte ich. Dass derjenige mit Kind immer viel mehr Macht hat, ist klar.
Zum Verständnis:
Was würde bei einem Gutachten geprüft werden sollen? Meine Erziehungsfähigkeit? Ob ich für 4 Stunden geeignet bin bzw. genug Bindung besteht?
Wie läuft das ab bei Gericht? Die beiden Seiten stellen ihre Anträge, begründen sie, das JA sagt was und der Richter würfelt dann nach seinem Gutdünken? Und wenn er nichts entscheiden will, lässt er ein Gutachten machen?
Kann ein Gericht begleiteten Umgang festlegen bwz. als Bedingung machen?
Zum Verständnis:
Was würde bei einem Gutachten geprüft werden sollen? Meine Erziehungsfähigkeit? Ob ich für 4 Stunden geeignet bin bzw. genug Bindung besteht?
Wie läuft das ab bei Gericht? Die beiden Seiten stellen ihre Anträge, begründen sie, das JA sagt was und der Richter würfelt dann nach seinem Gutdünken? Und wenn er nichts entscheiden will, lässt er ein Gutachten machen?
Kann ein Gericht begleiteten Umgang festlegen bwz. als Bedingung machen?