06-11-2024, 22:52
Wenn Gutachten, dann die üblichen Fragestellungen aus der Textbausteinkiste, je nach dem Wortlaut deines Antrages. Das Wort "Kindeswohl" wird garantiert drin vorkommen :-)
Der Verfahren läuft in etwa so ab, ja. Gutachten werden aber häufiger bei sorgerechtlichen Fragen in Auftrag gegeben, bei Umgangsfragen etwas weniger. Es kann auch ganz anders laufen. Der Richter kann euch z.B. in eine Beratung schicken. Er wird auf jeden Fall alles tun, dass kein Beschluss, sondern ein Vergleich am Ende steht. Dann ist er die Sache nämlich los.
Zitat:Wie läuft das ab bei Gericht? Die beiden Seiten stellen ihre Anträge, begründen sie, das JA sagt was und der Richter würfelt dann nach seinem Gutdünken? Und wenn er nichts entscheiden will, lässt er ein Gutachten machen?
Der Verfahren läuft in etwa so ab, ja. Gutachten werden aber häufiger bei sorgerechtlichen Fragen in Auftrag gegeben, bei Umgangsfragen etwas weniger. Es kann auch ganz anders laufen. Der Richter kann euch z.B. in eine Beratung schicken. Er wird auf jeden Fall alles tun, dass kein Beschluss, sondern ein Vergleich am Ende steht. Dann ist er die Sache nämlich los.