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§ 170 StGB - Verfolgung im Ausland
#4
https://de.wikipedia.org/wiki/Verjährung...ungsbeginn

Bei Banken ist "dürfen" komplett erledigt. Die machen einfach, willfähig bis zum letzten Komma. Ein bewiesenes Darlehen schützt dich nicht unbedingt, es gibt ja sogar eine Obliegenheit zur Insolvenz wenn du dadurch Unterhalt zahlen kannst. Nach dem Motto "der Handwerker und seine Familie soll pleite gehen weil seine Rechnung in Insolvenz aufgelöst wird, solange sich bloss die Ex und die Juristen am Geld vorrangig vollfressen können".

Die Perversitäten dieses Systems sind kaum zu überbieten. Gleichzeitig kommen Millionenbetrüger ungeschoren davon, "weil das Personal bei den Staatsanwaltschaften fehlt"
https://www.springerprofessional.de/steu...n/27292616
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RE: § 170 StGB - Verfolgung im Ausland - von p__ - 11-11-2024, 20:31

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