12-11-2024, 20:13
Hallo alle zusammen,
ich habe nunmehr im November meine gesamten Einkünfte offen gelegt. Da ich aufgrund von hohen Bruttoeinnahmen über der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenvers. liege, habe ich die Möglichkeit eine private Altersvorsorge geltend zu machen. Bin gespannt wie die Gegenseite und das Gericht darauf reagiert.
Aber mich treiben ganz andere Fragen um und ich möchte gerne eure Meinungen und Erfahrungen dazu erfahren.
Meine Tochter wird im Februar 2025 18 Jahre alt und wie ich weiß ist ab dem Zeitpunkt auch meine EX Bargeldpflichtig.
Ich möchte meiner Tochter gerne ca. 2 Monate vorher (sie ist also noch minderjährig) einen Brief schreiben und auf die geänderten Verhältnisse verweisen. Sie soll mir bitte mitteilen auf welches Konto sie ab dem 18 Geburtstag den Unterhalt überweisen möchte und ich möchte gerne die Auskunft der Einnahmen der KM erhalten, um eine Neuberechnung/Anpassung bis zum 18 Geburtstag durchzuführen.
Folgende Fragen stelle ich mir:
1. darf ich dem minderjährigen Kind den Brief zu schicken oder muss ich warten bis es 18 Jahre ist
2. muss ich dann erneut Auskunft erteilen, denn ich habe quasi 1-2 Monate vorher bereits Auskunft erteilt
Oder habt ihr eine andere Idee wie ich strategisch vorgehen sollte?
Gruß Emre
ich habe nunmehr im November meine gesamten Einkünfte offen gelegt. Da ich aufgrund von hohen Bruttoeinnahmen über der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenvers. liege, habe ich die Möglichkeit eine private Altersvorsorge geltend zu machen. Bin gespannt wie die Gegenseite und das Gericht darauf reagiert.
Aber mich treiben ganz andere Fragen um und ich möchte gerne eure Meinungen und Erfahrungen dazu erfahren.
Meine Tochter wird im Februar 2025 18 Jahre alt und wie ich weiß ist ab dem Zeitpunkt auch meine EX Bargeldpflichtig.
Ich möchte meiner Tochter gerne ca. 2 Monate vorher (sie ist also noch minderjährig) einen Brief schreiben und auf die geänderten Verhältnisse verweisen. Sie soll mir bitte mitteilen auf welches Konto sie ab dem 18 Geburtstag den Unterhalt überweisen möchte und ich möchte gerne die Auskunft der Einnahmen der KM erhalten, um eine Neuberechnung/Anpassung bis zum 18 Geburtstag durchzuführen.
Folgende Fragen stelle ich mir:
1. darf ich dem minderjährigen Kind den Brief zu schicken oder muss ich warten bis es 18 Jahre ist
2. muss ich dann erneut Auskunft erteilen, denn ich habe quasi 1-2 Monate vorher bereits Auskunft erteilt
Oder habt ihr eine andere Idee wie ich strategisch vorgehen sollte?
Gruß Emre