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§ 170 StGB - Verfolgung im Ausland
#11
Also, was wäre jetzt klug?
Abwarten, ob etwas kommt. Wenn ja, dann einen Anwalt welcher sich auf §170 spezialisiert hat buchen oder schon in dem jetzigen Stadium proaktiv auf die Staatsanwaltschaft zugehen?

Natürlich alles nur mit einem Anwalt oder versiertem Strafverteidiger, weil die überall Fallgruben eingebaut haben, welche sodann vor Gericht gegen einen verwendet werden können. So manche Schutzbehauptung soll ja schon gegen einen verwendet worden seien, deswegen wird ja auch immer und überall gerade, f**** halten und den Anwalt reden lassen ;-) - auch wenns manchmal schwer fällt.

Auf der einen Seite würde ich sagen, kommt nichts mehr, weil die eigentlich nichts haben und vielleicht bewusst entlastendes (zunächst) weggelassen haben, so dass eine Antwort provoziert wurde.
Auf der anderen Seite wurde ja viel Aufwand betrieben und alles schön übersetzt ..... bin ratlos, was jetzt der Königsweg ist.
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RE: § 170 StGB - Verfolgung im Ausland - von DrNewton - 21-11-2024, 13:16

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