25-11-2024, 19:31
(22-11-2022, 18:06)Mix schrieb: Hallo zusammen
kurze Frage, hat das JA (Beistandschaft) einen rechtlichen Anspruch auf Daten wie z.B. den Namen und Adresse meines Arbeitgebers?
Ich war der Meinung, es reicht aus meine Gehaltsabrechnung zu schicken, auf der man meinen Namen, das Datum, das Brutto/Netto sowie das Jahreseinkommen sieht (der Rest ist geschwärzt).
Was passiert wenn sich das JA bei meinem Arbeitgeber meldet, ohne meine Erlaubnis bzw. ohne den Namen/Anschrift von mir bekommen zu haben? Bekommt das JA diese Auskunft vom Finanzamt? Ist das Datenschutztechnisch möglich?
Danke Euch!
Das Finanzamt schaut NUR, ob ein Aufrechnungsersuchen vom JA vorliegt (Sperre) wg. offener Unterhaltszahlung, wenn Du zb. auf eine Steuerrückerstattung wartest. Das FA ruft direkt beim JA an, und will NUR wissen, wie hoch der Betrag ist, mehr darf das FA nicht sagen und umgekehrt genauso. Die Jugendämter sind extrem überlastet und ständiger Personalwechsel, das habe ich live bei einem Bekannten mitbekommen, Unterlagen gehen sogar verloren oder werden falsch abgespeichert.
DAS Beste und wirklich gemeinste, was man dem JA antun kann, ist, mehr Arbeit schaffen und die so richtig fertig machen mit Bürokratie.