28-11-2024, 11:56
Hallo p__,
danke für deine Antwort und entschuldige die späte Antwort. Aktuell schreiben die Anwälte sehr viel hin und her und die Gegenseite ist immer mit meiner Art der Auskunftserstellung nicht einverstanden. Es wäre alles nicht detailliert genug.
Aber ich habe jetzt eine Frage: ich gebe nämlich an, dass ich Steuerschulden habe für den verlangten Auskunftszeitraum. Diesen kann ich ja geltend machen. Nur liegt mir der Originalsteuerbescheid noch nicht vor, da das Finanzamt noch nicht soweit ist. Ich habe der Gegenseite meine vorläufige Erklärung angehängt.
Die fordern jetzt aber meine gesamte Steuererklärung und den Originalbescheid.
ich bin doch nur verpflichtet den Originalbescheid abzugeben oder?
Gruß
Yildirim
danke für deine Antwort und entschuldige die späte Antwort. Aktuell schreiben die Anwälte sehr viel hin und her und die Gegenseite ist immer mit meiner Art der Auskunftserstellung nicht einverstanden. Es wäre alles nicht detailliert genug.
Aber ich habe jetzt eine Frage: ich gebe nämlich an, dass ich Steuerschulden habe für den verlangten Auskunftszeitraum. Diesen kann ich ja geltend machen. Nur liegt mir der Originalsteuerbescheid noch nicht vor, da das Finanzamt noch nicht soweit ist. Ich habe der Gegenseite meine vorläufige Erklärung angehängt.
Die fordern jetzt aber meine gesamte Steuererklärung und den Originalbescheid.
ich bin doch nur verpflichtet den Originalbescheid abzugeben oder?
Gruß
Yildirim