30-11-2024, 17:04
(29-11-2024, 18:46)p__ schrieb:
- Auf magische Weise sind ganze Abschnitte verschwunden: Beim Pflichtigen zu berücksichtigende Schulden und berufsbedingte Aufwendungen. Sowohl beim Kindesunterhalt als auch beim Ehegattenunterhalt. Dinge, die Unterhalt senken könnten verschwinden. Dinge, die ihn erhöhen bekommen mehr Raum.
Das bietet Spielraum gerichtlich das Einkommen, neu zu prüfen.
Glücklicherweise ist der Unterhalt nicht mehr so heftig gestiegen wie
In den letzten 2 Jahren.
Das könnte Verbissenheit bei den Austrägerinnen hervorrufen und die könnten dann den Klageweg gehen.