07-12-2024, 14:40
Ist eh eine rotzfreche Juristenlüge, die dadurch nicht besser wird, dass die Lügner sie immer wiederholen. Kinder leiten ihre Lebensstellung eben gerade nicht von den Eltern ab. Entgegen dem BGB tun sie das bestenfalls nur vom unterhaltspflichtigen Elternteil. Welche Lebensstellung sie haben, bestimmt jedoch ganz allein der nicht barunterhaltspflichtige Elternteil. Der kann den Unterhalt auch völlig frei und legal versaufen und das Kind in einer verlotterten Lebensstellung lassen.
"Der Bedarf wächst auch mit dem Alter der Kinder, daher sieht die Düsseldorfer Tabelle vier Altersstufen vor." Ach? In einigen anderen Ländern wird das nicht so gesehen und auch der Staat selber legt da ganz unterschiedliche Masstäbe an, siehe Bürgergeldsätze, Kinderzuschlag und Kindergeld.
"Der Bedarf wächst auch mit dem Alter der Kinder, daher sieht die Düsseldorfer Tabelle vier Altersstufen vor." Ach? In einigen anderen Ländern wird das nicht so gesehen und auch der Staat selber legt da ganz unterschiedliche Masstäbe an, siehe Bürgergeldsätze, Kinderzuschlag und Kindergeld.