08-12-2024, 14:17
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08-12-2024, 14:18 von NurErzeuger.)
Interessant. Der Unterhalt soll erst 2027 erneut angepasst werden. Kann das sein?
"Rückkehr zum Zwei-Jahres-Rhythmus
Die Anpassung der Mindestunterhaltsbeträge erfolgt seit 2016 regulär im Zwei-Jahres-Rhythmus. Aufgrund außergewöhnlicher wirtschaftlicher Entwicklungen in den Jahren 2022 bis 2024 wurde dieser Rhythmus mehrfach unterbrochen. Mit der Siebten Mindestunterhaltsverordnung kehrt der Gesetzgeber ab 2025 wieder zu diesem Rhythmus zurück. Die Verordnung regelt die Beträge nun für die Jahre 2025 und 2026. Wenn keine außergewöhnlichen Umstände in den beiden kommenden Jahren dafür sorgen, dass sich das schliche Existenzminimum entgegen den bisherigen Erwartungen entwickelt, verbleibt es auch bei den Werten, bis sie für 2027 und 2028 geändert werden."
"Rückkehr zum Zwei-Jahres-Rhythmus
Die Anpassung der Mindestunterhaltsbeträge erfolgt seit 2016 regulär im Zwei-Jahres-Rhythmus. Aufgrund außergewöhnlicher wirtschaftlicher Entwicklungen in den Jahren 2022 bis 2024 wurde dieser Rhythmus mehrfach unterbrochen. Mit der Siebten Mindestunterhaltsverordnung kehrt der Gesetzgeber ab 2025 wieder zu diesem Rhythmus zurück. Die Verordnung regelt die Beträge nun für die Jahre 2025 und 2026. Wenn keine außergewöhnlichen Umstände in den beiden kommenden Jahren dafür sorgen, dass sich das schliche Existenzminimum entgegen den bisherigen Erwartungen entwickelt, verbleibt es auch bei den Werten, bis sie für 2027 und 2028 geändert werden."