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Gemeinsames Sorgerecht und Wechselmodell...wie vorgehen
#53
(08-12-2024, 15:32)paint schrieb: Warum sollte sie das tun....dann hätte sie keinen Unterhalt. Ich befürchte mit dem Argument wird man kommen.
Jedenfalls bekam ich von ihr bereits eine Rechnung für den abgerissenen Scheibenwichen an dem ich mit festgeklammert habe.
Ihr Anwalt argumentiert, dass ich auf ihre Motorhaube gesprungen bin um den Scheibenwischen abzureisen.

Ich kann mir nicht wirklich vorstellen, dass das jemand glaubt.
Aber hier ist alles möglich....das habe ich schon öfters erlebt.

Unterhalt würde es dann von der vorschusskasse geben.
Den Scheibenwischer hättest du auch nachts abreißen können 
Da muss man keinen Hollywood Stunt hinlegen
Dieses Argument behältst du für Dich und erwähnst es 
 beim Gerichtstermin damit sich die Gegenseite keine neuen Märchen einfallen 
lassen kann.

Ich kann dich verstehen,
 dass du das Sorgerecht haben willst 
und dass für es für dich jetzt höchste Priorität hat. 
Aber selbst wenn du das geteilte Sorgerecht bekommst,
 ist die Liste lang wie die Ex das geteilte Sorgerecht vereiteln kann
Wenn es situationsbedingt ansteht .
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RE: Gemeinsames Sorgerecht und Wechselmodell...wie vorgehen - von Alimen T - 08-12-2024, 15:43

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