Nach Klage vor dem Finanzgericht wurde mir Recht gegeben und ich habe eine einmalige Steuererstattung bedingt durch Anteilsverkauf an einer Kapitalgesellschaft erhalten (Verlust).
Diesen Einmal-Effekt hat jedoch die Richterin nicht davon abgehalten, bei der Berechnung des Unterhalts diesen Betrag einmalig zu berücksichtigen oder auf 12 Monate aufzuteilen, sondern es wurde davon ausgegangen, dass ich zukünftig jährlich so eine große Steuererstattung erhalten werden. Die außergerichtlichen Kosten für meinen Steuerberater wurden natürlich nicht berücksichtigt.
Rückblickend würde ich sagen: Hätte ich es doch sein gelassen. Der Kampf mit dem FA hat Zeit, Energie und Geld gekostet und am Ende wurde ich durch meinen Einsatz noch bestraft so dass ich weniger hatte als zuvor (wenn ich keinen Einspruch gegen den Original-Bescheid) eingelegt hätte.
Will sagen, man muss wohl sehr gut abwägen wie man vorgeht und sehr dezidiert vortragen, sonst kann es gegen einen verwendet werden :-(
Mit Gerechtigkeit hats beim Familien-Gericht leider nichts mehr zu tun ....
Diesen Einmal-Effekt hat jedoch die Richterin nicht davon abgehalten, bei der Berechnung des Unterhalts diesen Betrag einmalig zu berücksichtigen oder auf 12 Monate aufzuteilen, sondern es wurde davon ausgegangen, dass ich zukünftig jährlich so eine große Steuererstattung erhalten werden. Die außergerichtlichen Kosten für meinen Steuerberater wurden natürlich nicht berücksichtigt.
Rückblickend würde ich sagen: Hätte ich es doch sein gelassen. Der Kampf mit dem FA hat Zeit, Energie und Geld gekostet und am Ende wurde ich durch meinen Einsatz noch bestraft so dass ich weniger hatte als zuvor (wenn ich keinen Einspruch gegen den Original-Bescheid) eingelegt hätte.
Will sagen, man muss wohl sehr gut abwägen wie man vorgeht und sehr dezidiert vortragen, sonst kann es gegen einen verwendet werden :-(
Mit Gerechtigkeit hats beim Familien-Gericht leider nichts mehr zu tun ....