12-12-2024, 10:31
(11-12-2024, 16:53)DrNewton schrieb: Die außergerichtlichen Kosten für meinen Steuerberater wurden natürlich nicht berücksichtigt.
Das halte ich für einen Rechtsfehler. Steuerberatungskosten sind grundsätzlich abziehbar. Hier ganz besonders, weil das dadurch erzielte Einkommen unmittelbar für den Kindesunterhalt herangezogen wird. Das sah der BGH 2009 auch so und daran hat sich meines Wissens nichts geändert.
Ähnlich wie berufsbedingte Aufwendungen: Geld das eingesetzt werden muss, um überhaupt Einkommen zu erzielen.