davon gehe ich auch aus. Habe mich dann für einen neue Zukunft ausserhalb Deutschlands entschieden und dem schlechten Geld wollte ich kein weiteres schlechtes Geld hinterher werfen.
zumal rückwirkend auch sämtliche Bescheide für mehrere Jahre erst 6 Jahre später durch das Finanzamt "richtig" geändert bzw. korrigiert worden sind.
Man müsste jetzt, mit den korrekten Bescheiden, gegen das Urteil bzw. gegen die Berechnung des Unterhalts vorgehen und den vorhandenen Titel "korrigieren". Allerdings wurde mir im Urteil ja auch fiktives Einkommen unterstellt. Mir wäre es "ohne Weiteres möglich gewesen auf Grund meiner Qualifikation und weiteren Fortbildung ein Arbeitseinkommen jenseits von xxxxxx zu erhalten...."
Wird wahrscheinlich nicht einfach und ist auch wieder mit Kosten, Nerven, Zeit verbunden.
zumal rückwirkend auch sämtliche Bescheide für mehrere Jahre erst 6 Jahre später durch das Finanzamt "richtig" geändert bzw. korrigiert worden sind.
Man müsste jetzt, mit den korrekten Bescheiden, gegen das Urteil bzw. gegen die Berechnung des Unterhalts vorgehen und den vorhandenen Titel "korrigieren". Allerdings wurde mir im Urteil ja auch fiktives Einkommen unterstellt. Mir wäre es "ohne Weiteres möglich gewesen auf Grund meiner Qualifikation und weiteren Fortbildung ein Arbeitseinkommen jenseits von xxxxxx zu erhalten...."
Wird wahrscheinlich nicht einfach und ist auch wieder mit Kosten, Nerven, Zeit verbunden.