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Abänderungsklage bei Volljährigkeit mit Titel
#1
Kind wird volljährig.
Beistandschaft JA sagt dem Kind es musse nichts tun.
Auf meine Bitte/Anfrage nach Einkünften der Mutter und des Kindes, zwecks Berechnung des Volljährigen Unterhalts kommt nur als Antwort ich soll alleine den Unterhalt weiter zahlen. Das Jugendamt habe gesagt man sei zu nichts verpflichtet, müsse keine Auskunft erteilen und auch kein Kindergeld beantragen.

Laut Kindergeldstelle wird ab Januar kein Kindergeld mehr gezahlt.
Ich erhalte deswegen als Beamter (erwerbsunfähig, Mindestpension in Höhe der vergleichbaren Sozialhilfe) rund 300 Euro weniger (die errechnete Aufstockung, damit ich keine Sozialhilfe beantragen kann).

Anwalt ist eingeschaltet. Der will zuerst um Herausgabe fes Titels anschreiben.

Mutter (und Kind) drohen zum 1.1. mit Pfändung, falls ich nicht den vollen Unterhalt zahle.
Kind geht (vermutlich )zur Schule und lebt (vermutlich) bei der Mutter. Auskünfte dazu mussten seit mehreren Jahren immer wieder per Anwalt, bzw. per Klageandrohung eingeholt werden. Kein Umgang, Kein Kontakt. FamG hat nach rund ein dutzend Umgangsklagen den Umgangsausschluss beschlossen. (Auf Grund der höchstrittigen Elternebene und da die Mutter zu keinem Vergleich bereit ist, ist der Vater vom Umgang auszuschließen, ein Kind gehört der Mutter,... Kontaktverbot, damit das Kind zur Ruhe kommen kann,....)

Ich bin schwerbehindert, dauerhaft erwerbsunfähig und habe Pflegegrad 3.

Was ausser Abänderungsklage und Aussetzung der Vollstreckung kommt am Tag der Volljährigkeit (natürlich während der Feiertage, am Weihnachtsfeiertag) noch in Betracht?

Aktuell werde ich daheim gepflegt. Von Nachbarn, Bekannten, Ehefrau, Freunden, der Rest wird vom Pflegedienst abgedeckt. Monatliche Pflege-Kosten 
sind rund 1800 Euro, davon werden 573 Euro erstattet.
ich bekomme ab Januar noch etwa 1900 Euro ausbezahlt 
 Davon sind rund 250 Euro für Kranken und Pflegeversicherung und ca. 1200 Euro bleiben mir an Pflegekosten davon zu zahlen 
Mir Bleiben aktuell 831 Euro, ab Januar ca
 500 Euro für Miete, Heizung, Lebenshaltungskosten.

Die Zahlungen des minderjährigen Unterhalt habe ich durch Kreditaufnahme getätigt.
Es ist keinerlei Vermögen vorhanden. Privatinsolvenz (als Beamter) wurde zugelassen und war 2019 mit Restschuldbefreiung erfolgreich.

Ich bin Deutsch-Franzose mit beiden Staatsangehörigkeiten. 

Wer französisch kann, dem empfehle ich Art. 205 Code Civil zu.lesen. 
Ein Umzug nach Frankreich bei eigenem Unterheitsanspruch, (Pflegekosten Heim sind bei mir dann etwa 3500 Euro) scheint bei mir eine Option. (In Frankreich sind Kinder ihren Eltern ab Volljährigkeit bei Pflegebedarf in voller Höhe unbeschränkt unterhaltspflichtig.)
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Abänderungsklage bei Volljährigkeit mit Titel - von sponti68 - 13-12-2024, 07:22

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