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Abänderungsklage bei Volljährigkeit mit Titel
#3
Mein Kind ist ab Volljährigkeit auch mir gegenüber Unterhaltspflichtig.
In Frankreich gibt es keine derartigen Freibeträge bei Unterhalt für die Eltern, ganz im Gegenteil es besteht für Kinder sogar eine überobligatorische Pflicht sämtliche Pflegekosten zu bezahlen.
Selbst wenn das Kind dadurch selbst zum Sozialfall wird.

Meine Heim-Kosten in Frankreich sind etwa 3500 Euro höher als meine gesamten Einkünfte.
Für diese 3500 im Monat, also etwa 42.000 Euro im Jahr müsste dann mein volljähriges Kind aufkommen.
Gerichtsstand für meine Unterhaltsansprüche ist dann ja Frankreich mit den französischen Gesetzen und nicht mehr Deutschland.

Gehe ich ins Heim bleibt auch in D nichts mehr übrig um Kindesunterhalt zu pfänden.

Die Frage ist, warum sollte ich, im Falle dass mein Kind (von wem auch immer angestachelt) auf Unterhalt von mir besteht und den Klageweg sucht, Rücksicht auf das Kind nehmen, dass seit Jahren keinen Kontakt wünscht, mir Zeugniskopien, etc  verweigert,....
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RE: Abänderungsklage bei Volljährigkeit mit Titel - von sponti68 - 13-12-2024, 13:55

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