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Abänderungsklage bei Volljährigkeit mit Titel
#5
Als Franzose kann ich ein Pflegeheim in Frankreich auswählen.
Die rechtliche Situation ist schon geklärt. Die Beihilfestelle (Bayern) übernimmt den Teil der meine Einkünfte übersteigt und nimmt dafür das Kind nach französischem Recht in Haftung.
Kinder sind in Frankreich Volljährig immer zur Erstattung der notwendigen Pflege (,Bei mir das Heim, falls meine häuslichen Pflegekosten durch das FamG nicht berücksichtigt werden) verpflichtet.
Die Pfändbaren Summen laufen unbegrenzt auf und können lebenslang eingetrieben werden  Selbst eine Privatinsolvenz hilft da nichts dagegen.

In D muss hingegen rund 100.000 Euro brutto verdient werden um Unterhalt von seinen Kindern zu erhalten.

Das Kind geht zur Schule.
Seit sie 14 ist verweigert sie als Zustimmungspflichtige Beteiligte jede Auskunft. Ebenso wie sie jetzt das Beantragen von Kindergeld verweigert  "Das Jugendamt" ihre ehemalige Beiständin hat ihr schriftlich bestätigt, dass sie nichts machen muss und ich als Vater alleine 100% ihres Unterhalts bezahlen muss.
Habe heute von der Leiterin des JA auf meine Beschwerde hin die Antwort erhalten dass dies so richtig sei und mir mit Strafanzeige gedroht falls ich nocheinmal (auch der Staatsanwaltschaft gegenüber, bei einer Strafanzeige meinerseits) behaupten würde, das die Mitarbeiterin eskaliert und ihre rechtlichen Kompetenzen weit überschritten hat.

Das sind die selben Damen die mir vor ein paar Jahren geschrieben haben, dass Unterhalt für Minderjährige vor meinen Pflegekosten kommt und ich notfalls halt bis zu 12 Stunden in meinen eigenen Fäkalien liegen muss um den Unterhalt zahlen zu können.

Ich hatte gehofft zumindest mit dem Kind bei Volljährigkeit eine Übereinkunft zu erzielen. ...

Mein "Vorteil" mehr als ein Heimplatz für mich als "Höchststrafe" kann nicht passieren.
Wenn man absolut nichts mehr besitzt,und auch keinerlei Kontakt vom Kind aus gewünscht ist, lässt sich vieles sehr viel "einfacher" regeln.

Ich bin schon gespannt wie lange es bis zur mündlichen Verhandlung dauern wird.
und wer meine Krankentransportkosten von Frankreich nach Bayern und zurück übernimmt.

Mein Anwalt meint wir legen erstmal keine Belege vor.
Zum einen hat das JA als Beistand aktuelle Einkünfte nachgewiesen bekommen, zum anderen soll erst mal die Mutter ihre Situation belegen. (Haus abbezahlt, Autos, Mieteinkunfte, hat zur Scheidung schon mehr verdient als ich damals.

Ein beschleunigtes Umgangsverfahren hat 2012 rund 4 Monate gedauert. Von daher rechne ich nicht mit unter 6 Monaten bis zur mündlichen Anhörung.
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RE: Abänderungsklage bei Volljährigkeit mit Titel - von sponti68 - 13-12-2024, 15:54

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