13-12-2024, 16:11
Ich glaube nicht, dass die Unterschiede in den Buchstaben liegen, eher im Widerstand durch Wissen und Euros. Der Teil mit dem abzugsfähigen Schuldendienst steht fast unverändert die letzten 10 Jahre so drin. Nun haben es eben die Richtigen bis vor den BGH gebracht, dass auch in Zukunft die Tilgung mit zum Abzug kommt. Speziell beim Wohnvorteil. Das war ein dicker Klops die letzten 10 Jahre.
Nun steht die nächste Schlacht bei der Aufteilung des Einkommens des Kindes zwischen KM und Vater an.... Es wird durch einen Paragraphen definiert, das Barunterhalt und Betreuung gleichwertig ist (ohne Einkommen der KM zu betrachten), wenn dann Einkommen beim Berechtigten da ist, wird dann plötzlich geteilt.....Obwohl die Betreuung von einem 5 Jahren altem Kind bis zu einem Alter von 15 Jahren sich um ein vielfaches reduziert. Sprich, die KM hatte eh schon eine Erleichterung durch weniger Betreuung, dann bekommt sie auch noch die Hälfte vom Einkommen des Kindes.
Nun steht die nächste Schlacht bei der Aufteilung des Einkommens des Kindes zwischen KM und Vater an.... Es wird durch einen Paragraphen definiert, das Barunterhalt und Betreuung gleichwertig ist (ohne Einkommen der KM zu betrachten), wenn dann Einkommen beim Berechtigten da ist, wird dann plötzlich geteilt.....Obwohl die Betreuung von einem 5 Jahren altem Kind bis zu einem Alter von 15 Jahren sich um ein vielfaches reduziert. Sprich, die KM hatte eh schon eine Erleichterung durch weniger Betreuung, dann bekommt sie auch noch die Hälfte vom Einkommen des Kindes.