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Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen
Also das mit den Klamotten wurde natürlich schnell geklärt. Ich kaufe inzwischen alles selber.

Bzgl. diesen dubiosen Schreiben der Gegenseite fragte ich meinen Anwalt sogar: Sollen wir überhaupt reagieren?
Er meinte dann, zumindest klarstellen könnte man die Dinge schon.
Aus der bisherigen Kommunikation geht - meiner Meinung nach - klar hervor, wer hier versucht die Stimmung anzuheizen. 

Weiß jemand, ob solche Briefe zwischen Anwälten immer auch dem Gericht mitgeteilt werden?

Übrigens: Der Wechselmodus ist momentan: 2-2-4-6.
Ich fände alleine schon aus organisatorischen Gründen 7-7 besser. Dazu habe ich auch Urteile gefunden.
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RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - von Waschbär - 24-12-2024, 13:51

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