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Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen
Du kannst jederzeit zusätzliche Anträge im laufenden Verfahren stellen. Für am sinnvollsten halte ich aber einen separaten Versuch. Ich würde die jetzige Situation ein Jahr lang leben, sich einfahren lassen. Wenn das läuft, arbeitet die Zeit für dich. Anschliessend erst den Schritt Richtung echtem Wechselmodell versuchen. Dann musst du nichts mehr beweisen, die Kinder sind älter, die Ex hat sich mit der starken Mitbetreuung arrangiert. Prinzip: Stufen, keine Sprünge.
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RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - von p__ - 25-12-2024, 13:13

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