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Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen
Ich stimme den anderen Mitgliedern zu:
„Stabilität, Verlässlichkeit, Einhaltung der Vereinbarungen, sich nicht in offenen Dissens ziehen lassen.“

An deinem „Mindset“ solltest du allerdings noch dringend arbeiten.
„Umgang aussetzen“, „Abänderung des Umgangs“ – wie p__ schon richtig geschrieben hat, sollte das nicht zu deinem Wortschatz gehören!
Auch das mit den Klamotten wirkt eher wie ein „typischer“ Residenzvater, der die Mutter als „Regierung und Taktgeber“ ansieht.

Bei all den guten Ratschlägen widerspreche ich jedoch in einem Punkt:
Ich würde auf gar keinen Fall die jetzige Situation ein Jahr lang so weiterlaufen lassen.
Warum sollte man das tun? Das würde ja eher zeigen, dass das 6/8-Modell (oder wie auch immer es aktuell aussieht) gut für das Kind ist.

Ich würde in einem Verfahren darlegen, dass die Kontinuität – sprich deine Betreuung – für die Kinder besser ist. Und bei Abwägung aller Vor- und Nachteile der aktuellen Situation ist es aus deiner Sicht am besten, wenn die Kinder 50/50 betreut werden. Die einzige Alternative, so würde ich es an deiner Stelle darlegen, wäre, dass die Kinder ganz bei dir leben, während die Mutter sie nur alle 14 Tage sieht.
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RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - von Matthias - 26-12-2024, 17:34

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