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Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen
(27-12-2024, 13:16)Waschbär schrieb: Ich denke, die stichhaltigsten Argumente sind:
- Vater wohnt an Schule. Dort spielt sich das gesamte Leben der Mitschüler ab sowie das Freizeitangebot.
- Kinder blicken im 2-2-4-6 Modell nicht durch, fragen fast jeden Tag, wo sie heute schlafen werden.

Das erst Argument ist auf Dauer tatsächlich sehr wichtig. Wo haben die Kinder ihren Lebensmittelpunkt, Freunde, Schule, etc. 

Bzgl. Eurem 2-2-4-6 Modell weiß der Richter sicherlich auch, was für einen Schwachsinn er hier "geurteilt" hat und zwar bewusst pro Mutter. Warum sollte ein 50:50-Betreuungsmodell schlechter sein als dieser Schmarrn. Wechseln müssen Kinder sowieso bei jedem Modell, allerdings beim paritätischen Modell läuft alles angenehmer und meist auch seltener ab. 

Du wirst aber mit logischen und echten Pro-Kindeswohl-Argumenten nicht weit kommen. 

Im Übrigen hat man mir damals auch immer wieder unterstellt, mir ginge es nur darum keinen Unterhalt mehr zahlen zu wollen. Und das obwohl ich für meinen Sohn den vollen Unterhalt auch während der 50:50 Betreuung (also fast ein Jahr) weiterzahlte. Irgendwann kam mein Sohn zu mir und sagte, lt. Mama müssen sie bald aus der Wohnung, weil sie kein Geld mehr haben werden. Der Erziehungshelfer hingegen, der auf meiner Seite war und der sicher war, dass mein Sohn bald komplett bei mir leben wird, sagte ständig zu mir, ich solle den Unterhalt zumindest reduzieren. Ich stand zwischen den Stühlen. Schlussendlich wollte ich, dass mein Sohn keinen Druck bekommt und habe weitergezahlt. Schlussendlich hat mein Sohn, dann selbst alles gegen die Wand gefahren, weil ihm wichtiger war seine Freunde von zu Hause schnell erreichen zu können. Ein Kind denkt da halt anders. Seine Mutter hatte ihn natürlich vorher schon in diese Richtung gedrängt. 

So gesehen punktest du damit zu 100%:  - Vater wohnt an Schule. Dort spielt sich das gesamte Leben der Mitschüler ab sowie das Freizeitangebot.
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RE: Trennung und Umzug: Meine Ex-Frau möchte das Aufenthaltsbestimmungrecht einklagen - von NurErzeuger - 27-12-2024, 14:11

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