03-02-2025, 22:35
(03-02-2025, 14:51)kay schrieb: Habe ich gerade im Luegel gefunden. OLG Frankfurt hat wohl entschieden, dass die Kosten fuer einen gerichtlich veranlassten Vaterschaftstest von beiden Elternteilen zu 50% zu tragen sind. Leider ohne AZ: https://www.spiegel.de/panorama/justiz/o...8b3ab85d21
War nicht mal die Situation so,
Dass der mutmaßliche Vater auch
Gerichtskosten
Zahlen musste auch wenn es gerichtlich
festgestellt wurde dass dieser gar nicht
Der Vater ist ?