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Gemeinsames Sorgerecht und Wechselmodell...wie vorgehen
#71
Wollte euch mal ein kurzes Update schicken.
Es ist nun so, dass vom Gericht ein Verfahrensbeistand bestellt wurde.
Anfang Januar war ich dann beim Gespräch bei der Dame, eigentlich sollte innerhalb von 3 Wochen der Bericht wieder beim Gericht sein.
Ich rief dann nach 3,5 Wochen mal an und fragte nach warum die Kinder bis heute nicht befragt wurden.
Man sagte mir, dass dies Terminfindung mit der KM schwierig sind.
Kurzentschlossen habe ich dann die Kinder von der Schule abgeholt und ich bin mit ihnen zum Gespräch gefahren.
Seitdem wird auf das Gespräch der KM gewartet. Vor zwei Wochen hätte sie eigentlich ihren Termin gehabt, ist dann aber kurzfristig "erkrankt".
Alles gelogen, in Wirklichkeit hat sie einen Ausflug zu ihrer Kurbekanntschaft gemacht.

Parallel dazu habe ich nun auch den Anwalt gewechselt, dieser soll sich nun um das Thema Umgangsrecht/ Wechselmodell kümmern. Bin seit längeren schon unzufrieden gewesen.
Anfangs wollte dieser das Wechselmodell langsam einschleichen lassen. Nachdem sie dann aber den Mailverkehr zwischen uns in den letzten Monaten gelesen hat, wurde der Antrag jetzt sofort eingereicht.
Werden wir sehen was nun daraus wird, meine Anwältin vermutet, dass alles auf ein Psychologisches Gutachten der Eltern und Kinder hinauslaufen wird. Gerne würde ich den Kindern so etwas ersparen, aber scheinbar geht es nicht anders.

Der Bericht vom Jugendamt ging mittlerweile auch ans Gericht. Wie zu erwarten jede Menge falsche Behauptungen von ihrer Seite, mein Anwalt möchte dazu noch Stellung nehmen und entsprechende Beweise anbringen die mich entlasten.
Alles in allem sagt das Jugendamt, dass aufgrund der widersprüchlichen Aussagen keinem geklaubt werden kann. Man empfiehlt eine Elternberatung. Das hatte ich bereits im vergangen Jahr versucht, wo die KM nicht zum Termin erschienen ist...wäre toll gewesen wenn man das auch erwähnt hätte.

Außerdem habe ich beim Jugendamt versucht aufgrund der hohen Betreuungsquote von etwa 35% ein Reduzierung des Unterhaltes zu beantragen. Beantragt habe ich es Anfang November. Nachdem ich nun öfter nachfragte, sagte man mir, dass man der KM empfohlen hat sich mit mir wegen Klärung in Verbindung zu setzen. Grundsätzlich sei die Unterhaltsberechnung des JA nicht bindet und sei nur eine Empfehlung. Gilt diese Aussage auch für mich, d.h. kann ich im kommenden Monat den Unterhalt bspw. einfach um 35% kürzen? Ein Titel besteht nicht.
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RE: Gemeinsames Sorgerecht und Wechselmodell...wie vorgehen - von paint - 17-02-2025, 16:16

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