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Gemeinsames Sorgerecht und Wechselmodell...wie vorgehen
#75
@paint
Also Du musst das mit dem Schmerzensgeld
In die Wege leiten
Da gibts auch Fristen und geh mal davon aus dass der Gerichtstermin
Erst in einem halben Jahr ist.

Der Richter oder Richterin wird euch eine Einigung anbieten.
Da kannst du auch das Sorgerecht mit reinpacken,
denn die Richter haben kein Bock Urteile zu schreiben.
Also 2500€ könnte man als Entschädigung locker
ansetzen. Hast dich ja nicht nur am Auto verletzt
sondern auch beim Aufprall auf dem Boden.
Und die scheibenwischerrechnung
ist ja ein indirektes Geständnis .

Ich würde noch unterstellen
dass sie vorher Alkohol getrunken hat
Dann wird sie nicht behaupten
dass sie dich nicht angefahren
hat
sondern sie vorher kein Alkohol getrunken hat .
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RE: Gemeinsames Sorgerecht und Wechselmodell...wie vorgehen - von Alimen T - 18-02-2025, 00:42

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