18-02-2025, 22:23
Da haben wir wieder den berühmten Einzelfall. Schwer zu sagen.
Ist wieder das Familiengericht zuständig? Anwaltszwang?
Aber mal ehrlich, 6 Monate ist doch nichts. Vom ersten "Bewerbungskontakt" bis zum ersten Arbeitstag können doch schon mal locker 3-4 Monate vergehen, wenn es eine große Firma ist, div. Instanzen und Betriebsrat eingebunden ist. Bei einem großen Arbeitgeber im Schwarzwald hat es 3 Monate gedauert, bis ich einen Entwurf eines Arbeitsvertrages hatte ... eben, weil Abteilungsleiter, Betriebsrat, etc. Ihren Senf dazu geben wollten / mussten / konnten ....
Gibs denn Urteile, bis wann man einen neuen Job gefunden haben muss. Eine neue Stellen (wenn es was Spezielles ist) findet man nun nicht an jeder Ecke.....
Ist wieder das Familiengericht zuständig? Anwaltszwang?
Aber mal ehrlich, 6 Monate ist doch nichts. Vom ersten "Bewerbungskontakt" bis zum ersten Arbeitstag können doch schon mal locker 3-4 Monate vergehen, wenn es eine große Firma ist, div. Instanzen und Betriebsrat eingebunden ist. Bei einem großen Arbeitgeber im Schwarzwald hat es 3 Monate gedauert, bis ich einen Entwurf eines Arbeitsvertrages hatte ... eben, weil Abteilungsleiter, Betriebsrat, etc. Ihren Senf dazu geben wollten / mussten / konnten ....
Gibs denn Urteile, bis wann man einen neuen Job gefunden haben muss. Eine neue Stellen (wenn es was Spezielles ist) findet man nun nicht an jeder Ecke.....