19-02-2025, 10:41
(19-02-2025, 00:14)kay schrieb: Da wuerde ich eine schoene Geschichte auftischen warum es so lange gedauert hat bis er die Arbeit beginnen durft. Sprich Zusage erfolgte VIEL frueher aber Arbeitsbeginn erst am Tag X. Warum soll er sich dann in der Zwischenzeit noch weiter bewerben? Wenn sie das nicht akzeptieren, dann wuerde ich das wohl auf einen Rechtsstreit ankommen lassen. Kann mir kaum vorstellen dass die wegen 500 Euronen klagen.
Kluge Idee :-)
Es gab ein paar Tage nach dem Bewerbungsgespräch die mündliche Zusage ..... - darauf hat man sich verlassen und sodann nicht weiter die Arbeitsuche verfolgt, da davon ausgegangen werden musste, dass das Arbeitsverhältnis zustanden kommen wird. Die zeitliche Verzögerung sind den internen Prozesses des Arbeitgebers geschuldet, welche ich nicht zu vertreten habe ...
so oder so ähnlich würde ich antworten und dann mal sehen, was rauskommt.....