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Gemeinsames Sorgerecht und Wechselmodell...wie vorgehen
#78
(18-02-2025, 20:58)paint schrieb: Für mich ein weiterer Grund am gemeinsamen Sorgerecht festzuhalten....das geht mir nun wirklich zu weit.
In den vergangen Jahren habe ausschließlich ich allein alle Elternversammlungen in der Schule besucht und nun wird mir die Teilnahme an Elterngesprächen untersagt.

Da sind alles Gründe für dich, aber nicht für die Rechtspflege und einen Gutachter. Ich erklärs dir nochmal, wie das läuft in diesem kaputten System:

Vater zählt die wirklich dummen Vergehen, Angriffe und Fehler der Mutter auf und sagt, dass es besser wäre, wenn der Vater deshalb mit dem gemeinsamen Sorgerecht ermächtigt wäre. Richter sagt: Die streiten sich ja nur, kein gemeinsames Sorgerecht. Dann hätte ich nächsten Monat gleich die nächste Klage auf dem Schreibtisch, weil sie sich nicht einigen können bei irgendeiner Entscheidung. Nicht gut fürs Kind. Keine Grundlage für gemeinsames Sorgerecht.

Das gemeinsame Sorgerecht bekommen man in diesem Land genau dann, wenn man es nicht braucht, denn es ist das Recht sich zu einigen oder noch genauer: Das Recht des Vater, der Mutter zuzustimmen.
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RE: Gemeinsames Sorgerecht und Wechselmodell...wie vorgehen - von p__ - 19-02-2025, 10:52

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