Gestern, 20:21
Naja, da ich natürlich nichts mache, was der Betroffene nicht möchte, geht er jetzt darauf ein und zahlt monatlich 70 € zurück.
Ginge es um mich selbst könnte die mich mal .... Der Vater ist nach Abzug des Kindesunterhalts unterhalb der Pfändungsfreigrenze. Selbst wenn ein Gericht beschließen würde, dass er das nachzahlen muss, bekämen die trotzdem nichts. Dann könnten die sich ihren Titel sonstwohin schieben.
Ginge es um mich selbst könnte die mich mal .... Der Vater ist nach Abzug des Kindesunterhalts unterhalb der Pfändungsfreigrenze. Selbst wenn ein Gericht beschließen würde, dass er das nachzahlen muss, bekämen die trotzdem nichts. Dann könnten die sich ihren Titel sonstwohin schieben.