25-02-2025, 12:57
Das ist ein sogenannter Interessenkonflikt. Der Anwalt, der bisher die Mutter mit dem minderjährigen Kind anwaltlich vertreten hat, darf das Mandat nach Eintritt der Volljährigkeit des Kindes nicht weiter auszuüben. Es existiert eine Interessenkollision bei gleichzeitiger Vertretung des Kindes, das Unterhalt gegen den unterhaltspflichtigen Vater geltend macht und der Mutter, die beim volljährigen Kind generell anteilig mithaftet. Aber auch die weitere Vertretung entweder der Mutter oder des jetzt volljährigen Kindes wird als nicht mehr zulässig angesehen.
Lehne die Vertretung durch diesen Anwalt mit dieser Begründung ab.
Bei den Fahrtkosten hast du schon das richtige Argument genannt. Zur Steuererklärung, keine Ahnung, das ist sehr speziell und mit Steuern kenn ich mich wenig aus, vielleicht ein anderer Experte. Bei der Altersvorsorge gelten die Prozentsätze vom Bruttoeinkommen. Was das Einkommen ist, steht in den Unterhaltsleitlinien. Auf die Idee zu kommen, nur das Bruttoerwerbseinkommen zu werten ist schon sehr schräg und frech. Schlag das doch mal bei der Unterhaltshöhe vor :-) Einfach andere Einnahmen nicht mitrechnen und für irrelevant erklären. Das zeigt mir, dass die Gegenseite sehr angreifbar ist.
Lehne die Vertretung durch diesen Anwalt mit dieser Begründung ab.
Zitat:- berufsbedingte Fahrtkosten
- Fiktive Steuererklärung nach Bereinigung AFA
- Unkorrekte Berechnung sek. Altersvorsorge
Bei den Fahrtkosten hast du schon das richtige Argument genannt. Zur Steuererklärung, keine Ahnung, das ist sehr speziell und mit Steuern kenn ich mich wenig aus, vielleicht ein anderer Experte. Bei der Altersvorsorge gelten die Prozentsätze vom Bruttoeinkommen. Was das Einkommen ist, steht in den Unterhaltsleitlinien. Auf die Idee zu kommen, nur das Bruttoerwerbseinkommen zu werten ist schon sehr schräg und frech. Schlag das doch mal bei der Unterhaltshöhe vor :-) Einfach andere Einnahmen nicht mitrechnen und für irrelevant erklären. Das zeigt mir, dass die Gegenseite sehr angreifbar ist.