25-02-2025, 14:00
Hallo,
die Anwaeltin darf nicht BEIDE vertreten da ein Interessenskonflikt besteht weil eine Volljaehrige ja jetzt auch Ansprueche gegen die Mutter stellen muss. Sie kann die Mutter weiterhin vertreten aber eben nicht Mutter UND Tochter. Da gibt es auch KEINERLEI Diskussionen, es ist eine Frechheit und absolut unprofessinell sowas ueberhaupt als Anwaeltin zu versuchen. Da wuerde ich auch noch eine Beschwerde an die Anwaltskammer schicken.
die Anwaeltin darf nicht BEIDE vertreten da ein Interessenskonflikt besteht weil eine Volljaehrige ja jetzt auch Ansprueche gegen die Mutter stellen muss. Sie kann die Mutter weiterhin vertreten aber eben nicht Mutter UND Tochter. Da gibt es auch KEINERLEI Diskussionen, es ist eine Frechheit und absolut unprofessinell sowas ueberhaupt als Anwaeltin zu versuchen. Da wuerde ich auch noch eine Beschwerde an die Anwaltskammer schicken.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!