25-02-2025, 14:17
(25-02-2025, 13:34)emre schrieb: d.h. die Vertretung meines minderjährigen Kindes (Mutter) durch die aktuelle Anwältin kann als nicht mehr zulässig angesehen werden. Habe ich das richtig verstanden?
Wenn ja, gibt Urteile/Begründungen dazu?
Hast du richtig verstanden. Auch nicht, wenn der Anwalt sagt "haben doch das Mandat der Mutter abgegeben, deshalb kann ich jetzt das Kind vertreten".
Das steht in den BGB-Kommentaren des Haufe Verlags. Irgendwo gibts auch eine begründende Referenz. Ich würde aber nicht mit mühsam gesammelten Begründungen mit einem Anwalt auf seinem eigenen Fachgebiet darüber diskutieren, sondern feststellen und fordern.
Der Punkt ist auch, wir geben unsere Lebenzeit unbezahlte für so einen Schwachsinn her, aber der Typ kassiert für jede Minute Honorar und kriegt Geld für Lügen. Also sollten wir zunächst mal ablehnen, ohne selbst unbezahlter Anwalt zu werden. Auch die Beschwerde bei der Kammer ist gut. Stärkere Mittel würde ich erst anwenden, wenn er die 18jährige in Rechtsvorgängen gegen dich vertritt.