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Abänderung KU Titel
#36
(25-02-2025, 12:57)p__ schrieb: Das ist ein sogenannter Interessenkonflikt. Der Anwalt, der bisher die Mutter mit dem minderjährigen Kind anwaltlich vertreten hat, darf das Mandat nach Eintritt der Volljährigkeit des Kindes nicht weiter auszuüben. Es existiert eine Interessenkollision bei gleichzeitiger Vertretung des Kindes, das Unterhalt gegen den unterhaltspflichtigen Vater geltend macht und der Mutter, die beim volljährigen Kind generell anteilig mithaftet. Aber auch die weitere Vertretung entweder der Mutter oder des jetzt volljährigen Kindes wird als nicht mehr zulässig angesehen.

Lehne die Vertretung durch diesen Anwalt mit dieser Begründung ab.

Zitat:- berufsbedingte Fahrtkosten
- Fiktive Steuererklärung nach Bereinigung AFA
- Unkorrekte Berechnung sek. Altersvorsorge

Bei den Fahrtkosten hast du schon das richtige Argument genannt. Zur Steuererklärung, keine Ahnung, das ist sehr speziell und mit Steuern kenn ich mich wenig aus, vielleicht ein anderer Experte. Bei der Altersvorsorge gelten die Prozentsätze vom Bruttoeinkommen. Was das Einkommen ist, steht in den Unterhaltsleitlinien. Auf die Idee zu kommen, nur das Bruttoerwerbseinkommen zu werten ist schon sehr schräg und frech. Schlag das doch mal bei der Unterhaltshöhe vor :-) Einfach andere Einnahmen nicht mitrechnen und für irrelevant erklären. Das zeigt mir, dass die Gegenseite sehr angreifbar ist.

Zum Thema AFA: m.E. geht es ja um den Werteverzehr des Anlageguts (Immobilie). Und ob es im Unterhalt anders behandelt wird als im Steuerrecht. Wenn Du eine Steuererklärung ohne AFA für die Immobilie machst, steigt Deine Steuerbelastung (weil Du den Werteverzehr in der Gewinnermittlung nicht berücksichtigst). In der Gewinnermittlung wird dann aber der Werteverzehr (Wertminderung) auch nicht berücksichtig. Dass heißt, wenn Du zu viele Steuern gezahlt hast, wird Deine Rückerstattung geringer, aber die Wertminderung auch nicht berücksichtig. Nimm als gedankliches Beispiel einen selbstständigen Taxifahrer, der sein Fahrzeug abschreibt. Wenn er die Abschreibung fiktiv in der Steuererklärung weglässt, muss er mehr Steuern zahlen, aber er verliert auch die Anerkennung des Werteverzehr/Abnutzung des Fahrzeugs. Auch im Unterhalt. Der Unterhaltsempfänger kann die Abnutzung des Fahrzeugs ja nicht auser Acht lassen. Gewinn und Einkommen sind der Vermögenszuwachs. Wenn Du Stress machen willst, mach ein Immobiliengutachten zum Thema Restnutzungszeit. Wenn Du Glück hast, bist Du nicht bei 2% Abschreibung sondern mehr. Dieser Werteverzehr müsste dann auch im Unterhalt Gewinn mindernd angerechnet werden. Ob es das lohnt, und ob der Richter das versteht und mit geht glaube ich nicht. Nur so gedanklich. So wie ich das Unterhaltsrecht lese/verstehe, geht es darum nur echten Werteverzehr zu akzeptieren. Was steuerlich als Vereinfachung geht (2% Abschreibung auf Immobilien, die vielleicht 1% pro Jahr an Wert gewonnnen haben), will man nicht zu lasten des Unterhaltsempfänger durchgehen lassen.
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