das mit der AFA versteht doch kein Richter :-(
Was steht in den Richtlinien Deines OLG? Die Frage ist doch, ob die 2% (nach Steuerrecht) AFA auf Gebäude oder eine Höhe Abschreibung (nach realer Restnutzungsdauer) akzeptieren? So ein Gutachten kostet leider auch wieder ein paar Taler :-(
Aber vielleicht kommen die dann wieder im die Ecke und sagen, der Wert des Grundstückes ist stärker gestiegen als der Werteverzehr ....
Was steht in den Richtlinien Deines OLG? Die Frage ist doch, ob die 2% (nach Steuerrecht) AFA auf Gebäude oder eine Höhe Abschreibung (nach realer Restnutzungsdauer) akzeptieren? So ein Gutachten kostet leider auch wieder ein paar Taler :-(
Aber vielleicht kommen die dann wieder im die Ecke und sagen, der Wert des Grundstückes ist stärker gestiegen als der Werteverzehr ....