(25-02-2025, 16:28)Nappo schrieb: Danke 2shell für die interessante Erklärung. Ich verstehe überhaupt nicht, was die Gegenseite von ihm nun will. Er hat doch schon eine "fiktive Erklärung" ohne AfA gemacht und somit sich genau so verhalten, was das Unterhaltsrecht will, denn:
Der Wertverlust von Gebäuden, den der Eigentümer regelmäßig abschreiben kann, ist dem BGH zufolge für das unterhaltsrechtlich maßgebende Einkommen des Mannes nicht zu berücksichtigen. Seine Einkünfte seien daher um die Abschreibungsbeträge zu erhöhen.
Jetzt passt denen also nicht, dass sich durch das Herausrechnen der AfA die Steuerlast erhöht. Man kann doch nicht her gehen und sagen, die AfA darfst Du nicht ansetzen, auf der anderen Seite aber den Unterhalt so berechnen, dass man die Steuervergünstigung, die sich durch die AfA ergibt, dann aber gerne kassieren würde. Ich denke, die Gegenseite hantiert auch nur mit Halbwissen.
Na denen sollte man mal richtig Arbeit machen. Und Tochter wird 18. Da kann man sie jetzt richtig ärgern
Hy Nappo,
aber genauso ist die Argumentation der Gegenseite. Unterhaltsrechtlich darf ich die AFA nicht ansetzen und das akzeptieren wir auch soweit. Aber eine fiktive Steuererklärung darf ich auch nicht ansetzen, in der AFA herausgerechnet ist und meine Steuerlast steigt.
Hier mal der Auszug aus dem oben genannten Urteil auf das sich die Gegenseite bezieht.
Ohne Erfolg bleibt die Rüge des Antragsgegners, für die Objekte mit negativen Einkünften bedürfe es einer fiktiven Steuerberechnung. Denn diese Negativeinkünfte wirken sich einnahmevermindernd und damit unterhaltsrechtlich zu seinem Vorteil aus. Würde man hingegen den Saldo insoweit bereinigen und auf die dann höheren Einkünfte eine fiktive Steuer errechnen, verblieben zwingend deutlich höhere Gesamteinnahmen des Antragsgegners als die vom Oberlandesgericht in die Berechnung eingestellten. Die Rüge geht aber auch dann fehl, wenn man sie dahin versteht, dass die Berücksichtigung derjenigen Beträge, die das zu versteuernde Einkommen als Absetzung für Abnutzung vermindern, als unterhaltsrechtlich relevante Einkünfte zu einer fiktiven Steuerberechnung - mit einem dann höheren Steuerabzug - zwinge. Denn diesen Beträgen stehen keine tatsächlichen Aufwendungen (vgl. hierzu Senatsurteil vom 30. Januar 2013 - XII ZR 158/10 - FamRZ 2013, 616 Rn. 14 mwN) gegenüber, sondern sie stehen vollständig für Unterhaltszwecke zur Verfügung.
Ich werde aus dem Absatz nicht wirklich schlau.
[font=system-ui, -apple-system, 'Segoe UI', Roboto, 'Helvetica Neue', 'Noto Sans', 'Liberation Sans', Arial, sans-serif, 'Apple Color Emoji', 'Segoe UI Emoji', 'Segoe UI Symbol', 'Noto Color Emoji']erhaltsrechtlich relevante Einkünfte zu einer fiktiven Steuerberechnung - mit einem dann höheren Steuerabzug - zwinge. Denn diesen Beträgen stehen keine tatsächlichen Aufwendungen (vgl. hierzu Senatsurteil vom 30. Januar 2013 - [/font][font=system-ui, -apple-system, 'Segoe UI', Roboto, 'Helvetica Neue', 'Noto Sans', 'Liberation Sans', Arial, sans-serif, 'Apple Color Emoji', 'Segoe UI Emoji', 'Segoe UI Symbol', 'Noto Color Emoji']XII ZR 158/10[/font][font=system-ui, -apple-system, 'Segoe UI', Roboto, 'Helvetica Neue', 'Noto Sans', 'Liberation Sans', Arial, sans-serif, 'Apple Color Emoji', 'Segoe UI Emoji', 'Segoe UI Symbol', 'Noto Color Emoji'] - [/font][font=system-ui, -apple-system, 'Segoe UI', Roboto, 'Helvetica Neue', 'Noto Sans', 'Liberation Sans', Arial, sans-serif, 'Apple Color Emoji', 'Segoe UI Emoji', 'Segoe UI Symbol', 'Noto Color Emoji']FamRZ 2013, 616[/font][font=system-ui, -apple-system, 'Segoe UI', Roboto, 'Helvetica Neue', 'Noto Sans', 'Liberation Sans', Arial, sans-serif, 'Apple Color Emoji', 'Segoe UI Emoji', 'Segoe UI Symbol', 'Noto Color Emoji'] Rn. 14 mwN) gegenüber, sondern sie stehen vollständig für Unterhaltszwecke zur Verfügung.[/font]