Vor 11 Stunden
(Gestern, 18:03)_2hell schrieb: kennt Ihr das hier?
m. E. gut erklärt...
https://www.heckschen-salomon.de/rechtsp...esitz.html
Hallo _2hell,
vielen Dank für den Link. Meine Anwältin hat folgenden Absatz genauso interpretiert und vorgetragen. Insbesondere der 2. Satz ist wichtig. Wir werden wieder genau in diese Kerbe schlagen.
Richtigerweise ist bei der Berechnung der Unterhaltshöhe auch das Saldo der Einnahmen aus allen vermieteten Objekten zu berücksichtigen, auch solche mit negativem Jahreszins, denn ansonsten erfolge eine Vermögensbildung auf Kosten der unterhaltsberechtigten Antragstellerin. Zudem bedarf es keiner fiktiven Steuerberechnung für Objekte mit negativen Einkünften, denn diesen Beträgen stehen keine tatsächlichen Aufwendungen gegenüber, sondern sie stehen vollständig für Unterhaltszwecke zur Verfügung.
Mal sehen was vor Gericht passiert und wie der Richter die Sache sieht. Dieser hat mir schon beim letzten mal mit dem Satz "...das ist halt so" völlig den Wind aus den Segeln genommen.
Aber ich lasse mich nicht unterkriegen und kämpfe bis zum letzten...und Dank ans Forum. Das gibt Kraft!!!!