Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Auszug aus gemeinsamen Haus im Vorfeld bewerten, langjährige Ehe
#7
Beide Kinder sind erwachsen, die Ex arbeitet zumindest schonmal halbtags. Das Haus ist abbezahlt und vermutlich sonst keine Schulden. Eine vergleichsweise gute Situation.

Ich würde ausziehen und einen Wiedereinzug gedanklich abhaken. Entweder sie kauft dir deine Haushälfte ab, oder das Haus wird in wenigen Jahren mit der Scheidung verkauft. Bis dahin gibt kann man bei ihr einen Wohnwert bzw. eine Nutzungsentschädigung für deine Haushälfte erstreiten. Durch ihr Einkommen und den Wohnwert wird sie ebenso am Unterhalt der Kinder beteiligt sein, sodass du finanziell solide darstehen wirst.

Zu deinen Fragen zu Risiken:
- Wiedereinzug gegen ihren Willen solltest du lassen. Warum auch den Stress? Bau dir einfach ein neues eigenes Leben auf.
- Hausverbot egal, warum solltest du dann zurück wollen?
- Kindesunterhalt siehe oben: Haus hat Nachteile für deine Ex, für dich nicht
- Gib dein Vermögen sinnvoll aus: Jeder Euro den du sparst gibst du zur Hälfte bei der Scheidung ab. Jeden Euro den du jetzt ausgibst, bekommst du zur Hälfte wieder oder zahlst die Hälfte weniger Ausgleich.
- Richtersicht: Die Kinder sind erwachsen, sie spielen für einen Richter keine Rolle mehr. Es gibt kein Wechselmodell für Erwachsene. Auch sonst spielt der Auszug keine Rolle. Schuldfragen gibt es schon wirklich lange nicht mehr.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Auszug aus gemeinsamen Haus im Vorfeld bewerten, langjährige Ehe - von Nintendo - 02-03-2025, 00:34

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Wie ist das mit Zugewinnausgleich im Vorfeld Scheidung? netlover 21 5.523 25-08-2023, 10:54
Letzter Beitrag: netlover
  Trennung Regelung Auszug aus meinem Haus meiloheilo 37 26.383 03-06-2020, 09:06
Letzter Beitrag: Austriake
  Trennungsjahr im gemeinsamen Haus, ab wann und wie zählt es? vielefragen 2 3.726 28-04-2014, 09:45
Letzter Beitrag: Nappo

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste