02-03-2025, 00:34
Beide Kinder sind erwachsen, die Ex arbeitet zumindest schonmal halbtags. Das Haus ist abbezahlt und vermutlich sonst keine Schulden. Eine vergleichsweise gute Situation.
Ich würde ausziehen und einen Wiedereinzug gedanklich abhaken. Entweder sie kauft dir deine Haushälfte ab, oder das Haus wird in wenigen Jahren mit der Scheidung verkauft. Bis dahin gibt kann man bei ihr einen Wohnwert bzw. eine Nutzungsentschädigung für deine Haushälfte erstreiten. Durch ihr Einkommen und den Wohnwert wird sie ebenso am Unterhalt der Kinder beteiligt sein, sodass du finanziell solide darstehen wirst.
Zu deinen Fragen zu Risiken:
- Wiedereinzug gegen ihren Willen solltest du lassen. Warum auch den Stress? Bau dir einfach ein neues eigenes Leben auf.
- Hausverbot egal, warum solltest du dann zurück wollen?
- Kindesunterhalt siehe oben: Haus hat Nachteile für deine Ex, für dich nicht
- Gib dein Vermögen sinnvoll aus: Jeder Euro den du sparst gibst du zur Hälfte bei der Scheidung ab. Jeden Euro den du jetzt ausgibst, bekommst du zur Hälfte wieder oder zahlst die Hälfte weniger Ausgleich.
- Richtersicht: Die Kinder sind erwachsen, sie spielen für einen Richter keine Rolle mehr. Es gibt kein Wechselmodell für Erwachsene. Auch sonst spielt der Auszug keine Rolle. Schuldfragen gibt es schon wirklich lange nicht mehr.
Ich würde ausziehen und einen Wiedereinzug gedanklich abhaken. Entweder sie kauft dir deine Haushälfte ab, oder das Haus wird in wenigen Jahren mit der Scheidung verkauft. Bis dahin gibt kann man bei ihr einen Wohnwert bzw. eine Nutzungsentschädigung für deine Haushälfte erstreiten. Durch ihr Einkommen und den Wohnwert wird sie ebenso am Unterhalt der Kinder beteiligt sein, sodass du finanziell solide darstehen wirst.
Zu deinen Fragen zu Risiken:
- Wiedereinzug gegen ihren Willen solltest du lassen. Warum auch den Stress? Bau dir einfach ein neues eigenes Leben auf.
- Hausverbot egal, warum solltest du dann zurück wollen?
- Kindesunterhalt siehe oben: Haus hat Nachteile für deine Ex, für dich nicht
- Gib dein Vermögen sinnvoll aus: Jeder Euro den du sparst gibst du zur Hälfte bei der Scheidung ab. Jeden Euro den du jetzt ausgibst, bekommst du zur Hälfte wieder oder zahlst die Hälfte weniger Ausgleich.
- Richtersicht: Die Kinder sind erwachsen, sie spielen für einen Richter keine Rolle mehr. Es gibt kein Wechselmodell für Erwachsene. Auch sonst spielt der Auszug keine Rolle. Schuldfragen gibt es schon wirklich lange nicht mehr.