Nein. Dein Wohnsitz ist Deutschland. Ist Dein Arbeitsort in einem anderen Land, dann "Doppelbesteuerungsabkommen" . Hier erklärt:
https://www.steuertipps.de/lexikon/d/doppelbesteuerung
Strafrecht, Unterhaltsrecht, Steuerrecht. Nie vermischen! Und immer an die Regel Nr. 1 denken: "Ist es zu Deinem Nachteil, findet Gesetzgeber und Juristenpack sicher etwas. Ist es zu Deinem Vorteil, dann sicher nichts ,-)
Für Kinder im Ausland, für die kein Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag besteht, können Sie Ihre Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung absetzen. Der absetzbare Höchstbetrag ist entsprechend der Ländergruppeneinteilung unterschiedlich hoch (§ 33a Abs. 1 EStG). Aber in Österreich bekommt sie ja Kindergeld ,-)
https://www.steuertipps.de/lexikon/d/doppelbesteuerung
Strafrecht, Unterhaltsrecht, Steuerrecht. Nie vermischen! Und immer an die Regel Nr. 1 denken: "Ist es zu Deinem Nachteil, findet Gesetzgeber und Juristenpack sicher etwas. Ist es zu Deinem Vorteil, dann sicher nichts ,-)
Für Kinder im Ausland, für die kein Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag besteht, können Sie Ihre Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung absetzen. Der absetzbare Höchstbetrag ist entsprechend der Ländergruppeneinteilung unterschiedlich hoch (§ 33a Abs. 1 EStG). Aber in Österreich bekommt sie ja Kindergeld ,-)