20-03-2025, 15:33
(12-11-2024, 21:25)p__ schrieb: Das ist schon richtig. Der Brief enthält ja keine Forderungen, die nur ein Vertreter befolgen kann, sondern nur die Frage nach der Kontonummer und die Informationen, dass sich bald etwas ändert.
Erneute Auskunft nicht, aber eventuell dieselben Unterlagen nochmal vorlegen. Könnte natürlich auch sein, dass es dann aufgrund gesunkenem Brutto besser ist, durchaus die aktuellen Zahlen vorzulegen.
Hallo p__, zum Thema erneute Auskunft muss ich nicht vorlegen, sondern dieselben Unterlagen nochmals.
Hast du dazu Urteile oder ähnliches? Hintergrund ist, dass meine Tochter nun 18 geworden ist und ihre neue Anwältin erneut Auskunft von mir bis zum 31.12.2024, obwohl ich bereits Auskunft über das gesamte Jahr 2023 erteilt habe vor 3 Monaten.