21-03-2025, 10:19
Stelle fest, dass du über dein Einkommen vollumfänglich Auskunft gegeben hast. Auskünfte über Vermögen sind nur zu erteilen, wenn sie für die Festsetzung des Unterhalts relevant sind. Dies ist dann der Fall, wenn das Einkommen zur Deckung der Unterhaltsansprüche nicht ausreicht. Das ist bei dir nicht der Fall, das Einkommen reicht aus und damit auch di ebereits gegebene Auskunft über Einkommen.