25-03-2025, 15:01
(25-03-2025, 12:56)paint schrieb: Also deine Empfehlung dynamischer Titel jeweils bis zur Volljährigkeit?
Aus heutiger Sicht würde ich die Urkunde dynamisch auf 2-3
Jahre befristen lassen auf Mindestunterhalt beim Jugendamt deiner Wahl.
Wenn die meinen das geht nicht, dann ab zum Notar.
Angenommen du wirst :
-langzeitkrank /arbeitslos
-Bekommst weitere Kinder
-Der neue Job wird nicht so gut bezahlt
-usw
Dann musst du den Titel runterklagen
Ich bezweifle dass das günstiger ist
als verklagt zu werden.
Ich kenne eine Alleinerziehende die noch nichtmal
wusste was ein Titel ist und das zuständige Jugendamt
hat es verpennt einen einzufordern. Demnach würde ich das Risiko eingehen.
P_ hat natürlich Recht bezüglich Bürgergeld
Da wird der Unterhalt von der höchsten moralischen Instanz übernommen und
da muss man sogar einen Titel vorzeigen der am besten so hoch wie möglich ist .
