11-04-2025, 23:15
Es wird trotzdem gestritten und nichts ist fest. Zieht man den Mietspiegel hervor, wird der auch nach Zielrichtung des Antragsgegners in Frage gestellt - oft zu Recht. So liegen Neuvermietungen - siehe Internetportale, wo sie angeboten werden - fast immer über dem Mietspiegel, der Bestandsmieten abbildet. Anders gesagt, mit der Vorlage von Wohnungsangeboten kann man den subjektiven Wohnwert hochtreiben, mit Vorlage des Mietspiegels nach unten bringen.