23-04-2025, 10:10
Ja, den Gedanken habe ich auch schon gehabt. Mein Pass ist noch bis 2031 gültig, ich könnte mir aber einen neuen holen. Das ganze hat keine Eile, bis die Kunde meines "Fehlverhaltens" bis zur Botschaft dringt dauert es mit Sicherheit einige Monate. Man wird erstmal zwangsvollstrecken und dann merken, dass es da nix gibt.
Weiß irgendjemand hier wie das im Detail abläuft? Woher weiß die Botschaft dass ich keinen Unterhalt zahle, wer bestimmt dass mein Pass eingezogen werden muss?
Kann der Gläubiger einfach die Botschaft anschreiben (locht dem Typen den Pass wenn er einen neuen beantragen will)? Da könnte ja jeder boshaft solche Aussagen machen, nur um den Ex zu ärgern.
Oder ist ein Verfahren gemäß §170 StGB für einen Passentzug Voraussetzung? Muss ich dabei erst mal verurteilt werden? Es gilt doch die Unschuldsvermutung. Ist mir alles sehr vage.
Und schließlich: Würde ich überhaupt dabei verurteilt? Die Straftat setzt voraus, dass der Unterhaltsberechtigte nicht zahlt "so dass der Lebensbedarf des Unterhaltsberechtigten gefährdet ist".
Bei 400K€ auf dem Konto des Unterhaltsberechtigten sehe ich das nicht als gegeben an. Also keine Verurteilung?
Weiß irgendjemand hier wie das im Detail abläuft? Woher weiß die Botschaft dass ich keinen Unterhalt zahle, wer bestimmt dass mein Pass eingezogen werden muss?
Kann der Gläubiger einfach die Botschaft anschreiben (locht dem Typen den Pass wenn er einen neuen beantragen will)? Da könnte ja jeder boshaft solche Aussagen machen, nur um den Ex zu ärgern.
Oder ist ein Verfahren gemäß §170 StGB für einen Passentzug Voraussetzung? Muss ich dabei erst mal verurteilt werden? Es gilt doch die Unschuldsvermutung. Ist mir alles sehr vage.
Und schließlich: Würde ich überhaupt dabei verurteilt? Die Straftat setzt voraus, dass der Unterhaltsberechtigte nicht zahlt "so dass der Lebensbedarf des Unterhaltsberechtigten gefährdet ist".
Bei 400K€ auf dem Konto des Unterhaltsberechtigten sehe ich das nicht als gegeben an. Also keine Verurteilung?