30-04-2025, 10:55
Hawky schrieb:[Vollquote gelöscht, bitte Nr. 6 beachten]
Aber bekommt man, wenn man eine Tätigkeit mit weniger Einkommen aufnimmt, nicht ein fiktives Einkommen für den Unterhalt angerechnet?
Die Stufe 2 bekommst Du vom Jobcenter/Bürgergeldamt.
Das Geld überweist Du dann an deine exe für das Kind .
Das einzige was Dir Probleme bereiten könnte ist, dass die deine
Kontoauszüge sehen wollen . Ersparnisse müsste dann quasi
aufgebraucht werden, bevor es Bürgergeld gibt .