Eine Verweigerung der Verlängerung des Reispasses durch eine deutsche Botschaft kann ich mir nur vorstellen bei Vorlage einer Strafanzeige bzw. einem tatsächlich geführten Ermittlungsverfahren. Ich selber wurde zwei Mal angezeigt nach §170 StGB Unterhaltspflichtverletzung, beide Mal hat die Staatsanwaltschaft von sich aus die Ermittlungen eingestellt resp. gar nicht erst aufgenommen. Im Zeitraum der ersten Anzeige habe ich mir einen neuen Reisepaß machen lassen, gab keinerlei Probleme.
Bibel, Jesus Sirach 8.1