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OLG Hamm 4.7.2019: Kinderzuschlag ein Einkommen
#7
Was für ein aufgeblasener Ballon an Bullshit. Ich denke, es gilt der Satzteil: "....es ist zu schön um wahr zu sein." wenn ich bei Deinem Link den letzten Absatz lese. Da aber mein Hirn ganz offensichtlich anders funktioniert, als das eines Juristen, musste ich das Ganze dreimal durchlesen um es nicht zu verstehen.

Ich verstehe es aber so, wie p oben in Bezug auf die Nachrangigkeit schrieb, wenn ich das hier lese: Die Berücksichtigung des Kinderzuschlags als bedarfsdeckendes Einkommen des Kindes kann dennoch nicht dazu führen, dass der Mindestunterhalt für das Kind nicht erreicht wird.

Für klärende Antworten, wird Euch meine Dankbarkeit ewig hinterher laufen ,-)
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RE: OLG Hamm 4.7.2019: Kinderzuschlag ein Einkommen - von Nappo - 31-05-2025, 11:31

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