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OLG Hamm 4.7.2019: Kinderzuschlag ein Einkommen
#8
Beschluss lesen! Ich habe diese Nebenwirkung schon oben schon erklärt, diese Rechtslage hat sich nicht geändert. Der BGH veröffentlicht alles: https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b...&nr=112718

Der verhandelte Fall ist nicht vielschichtig. Trennungsvater eines Kindes verdient wenig, heiratet neu, bekommt noch zwei Kinder in neuer Familie, die weiterhin besteht. Für die bekommt er u.a. Kinderzuschlag. Sein ältestes Kind bekommt Unterhaltsvorschuss, er wird verklagt und in zweiter Instanz zu 198 EUR Kindesunterhalt verknackt.

Und darum ging es in diesem Verfahren. Der Vater wollte weniger zahlen. Er ging dann zum BGH. Und dort wurden seine Anträge abgelehnt. Aus den Gründen, die ich oben schon angeführt habe. Der Kinderzuschlag wirkt nämlich in diesen Konstellationen unterhaltserhöhend, denn der Kinderzuschlag für seine jüngeren Kinder deckt deren Bedarf. Unterhaltsberechtigte 2 und 3 (=die jüngeren Kinder) sind also schon durch den Kinderzuschlag "versorgt" und der Vater hat deshalb mehr Einkommen zur Verfügung, so dass er an Kind 1 mehr zahlen kann/muss. Die exakte Rechnung bitte ich dem verlinkten Beschluss zu entnehmen, das hier honorarfrei auseinanderzudividieren ist mir zu mühsam.

Die verlinkte Anwaltsseite ist wie üblich verlogener Dreck, der Anwalt hat entweder nicht verstanden was die Kollegen vom BGH verzapfen oder er macht das absichtlich um falsche Hoffnungen zu wecken oder eine besonders depperte KI hat das zusammengefasst. Selber schreibt die Zunft ja nicht so gerne konkretes, ausser Honorarrechnungen.

Ach ja, noch aus dem Beschluss:

"Nicht zu entscheiden ist hier allerdings über die Behandlung des Kinderzuschlags bei der Bemessung der Barunterhaltspflicht eines Elternteils, der nicht dem Familienverband des Kindes angehört, für das der Kinderzuschlag gezahlt wird. Auch wenn der Gesetzgeber mit dem Starke-Familien-Gesetz eine gezielte Förderung des Familienverbands bezweckt hat, dürfte insoweit keine andere rechtliche Beurteilung geboten sein"
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RE: OLG Hamm 4.7.2019: Kinderzuschlag ein Einkommen - von p__ - 31-05-2025, 11:58

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