02-06-2025, 21:23
Direkt ans Kind nur im Ausnahmefall. Das ist das mit dem Abzweigantrag. In diesem Fall wird das Kindergeld dann direkt an das volljährige Kind gezahlt. Das ist nur möglich, wenn die Eltern ihrer Unterhaltspflicht nicht nachkommen. Oder wenn es nicht mehr zuhause wohnt, selbstständig einen eigenen Haushalt führt, sich selbst versorgt und keinerlei Unterhaltsleistungen mehr von den Eltern erhält. Beides ist in vorliegendem Fall unzutreffend.
Lebt das Kind nicht im Haushalt eines Elternteils, so steht das Kindergeld dem Elternteil zu, der mehr Unterhalt für das Kind bezahlt.
Lebt das Kind nicht im Haushalt eines Elternteils, so steht das Kindergeld dem Elternteil zu, der mehr Unterhalt für das Kind bezahlt.