18-06-2025, 20:11
Hallo alle zusammen,
ein Freund von mir, nennen wir ihn Stefan, ist seit einigen Jahren geschieden. Gemeinsam mit seiner EX haben sie 2 Kinder mit Behinderung, GdB 70 + PG 4. Seine Ex hat gesundheitliche Probleme mit der Psyche und muß anscheinend kurzfristig in eine Reha. Stefan selber ist wegen gesundheilichen Problemen bereits in einer langfristigen Reha. (mind. 3 Monate). Frage: Kann das JA Stefan irgendwie zwingen die Betreuung der Kinder zu übernehmen? Oder anders gefragt: Gibt es irgendeine gesetzliche Pflicht das zu tun?
ein Freund von mir, nennen wir ihn Stefan, ist seit einigen Jahren geschieden. Gemeinsam mit seiner EX haben sie 2 Kinder mit Behinderung, GdB 70 + PG 4. Seine Ex hat gesundheitliche Probleme mit der Psyche und muß anscheinend kurzfristig in eine Reha. Stefan selber ist wegen gesundheilichen Problemen bereits in einer langfristigen Reha. (mind. 3 Monate). Frage: Kann das JA Stefan irgendwie zwingen die Betreuung der Kinder zu übernehmen? Oder anders gefragt: Gibt es irgendeine gesetzliche Pflicht das zu tun?